Planungsdokumente: EWM-Integration Vorzeigeverfahren

Die Beteiligung startet in Kürze. Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

10. Flächenbilanz

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 (B) – Südteil – Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer -, besitzt eine Gesamtfläche von ca. 16,5 ha.

Davon sind:

Flächenbezeichnung FlächenFlächenanteil
Bauflächen
Allgemeines Wohngebiet (WA) ca. 4,84 ha
Mischgebiet (MI) ca. 1,49 ha
Summe Bauflächen ca. 6,33 haca. 38,4 %
Verkehrsflächenca. 1,76 haca. 10,7 %
Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmungca. 0,33 haca. 2,0 %
öffentliche Grünflächen (ö. GF2, ö.GF3) ca. 2,16 haca. 13,1 %
Flächen für Maßnahmen (M-3, M-4) ca. 5,9 haca. 35,8 %
Wasserflächen innerhalb der M-3- und M-4-Flächen)ca. 3,2 ha
Versorgungsflächen innerhalb der M-4 Fläche ca. 0,07 ha
Summe Geltungsbereich Bebauungsplan ca. 16,48 ha100 %

11. Planverwirklichung

11.1. Maßnahmen zur Bodenordnung

Zur Erreichung der Ziele des Bebauungsplanes ist kein Umlegungsverfahren zur Neugestaltung einzelner Grundstücke erforderlich.

Bei Umsetzung der Festsetzungen zum Straßenbau sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. Durch einen Städtebaulichen Vertrag49 hat sich der Eigentümer verpflichtet, „(...) die zukünftigen öffentlichen Grundstücksflächen unentgeltlich und lastenfrei an die Stadt Schleswig zu übertragen. Die Übertragung erfolgt, sobald die für die Erschließung benötigten Erschließungsflächen endgültig feststehen (...)“.