Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Der geologische Aufbau des Plangebietes besteht überwiegend aus Fluss- und Bachablagerungen. Im nördlichen Randbereich stehen Marschenablagerungen an. Als Bodenformengesellschaft sind Flussstrand, Flussrohmarsch und Flusskleimarsch aus holozänen, perimarinen Sanden und Lehmen ausgebildet. Die Böden im nördlichen Teil des Plangebietes weisen aufgrund hoher Speicherfähigkeit für Niederschlagswasser sowie Stauwasserbildung nach Starkregenereignissen ein mittleres Verdunstungspotenzial auf. Die Oberkante des Nichtleiters liegt bei 1 bis 2 m unter Geländeoberkante. Im südlichen Teil kommen grundwasserbeeinflusste Böden vor, die aufgrund von Grundwasseranschluss ein hohes Verdunstungspotenzial aufweisen. Der niedrigste Grundwasserflurabstand im Nassjahr beträgt 0 bis 1 m unter Geländeoberkante.
Die Bodenversiegelungskarte zählt das Plangebiet zur Versiegelungsklasse 1 mit bis zu 20 % Versiegelung.
Im Fachplan Schutzwürdige Böden und in der Moorkartierung Hamburg sind keine Darstellungen für das Plangebiet enthalten.
Der Bodenaufbau stellt sich gemäß der Baugrunduntersuchung wie folgt dar: Unter einer 0,20 bis 0,50 m mächtigen Mutterbodenschicht aus humosen Oberböden stehen mineralisch-organische Mischböden (Klei) in einer Stärke von 1,10 bis 2,80 m an. Im südlichen Teil des Plangebietes sind die Kleischichten durch schwach bindige Sande bis minimal etwa 0,50 m und maximal etwa 0,90 m Tiefe überlagert. Unterhalb der Sande lagern nicht bindige und nur vereinzelt schwach bindige Sande.
Die Topographie ist durch ein flaches Relief mit punktuell maximalen Höhenunterschieden von bis zu rund 0,35 m gekennzeichnet. Das Gelände zeigt ein leichtes Gefälle von rund 3 m NHN im Südosten bis rund 2,8 m NHN im Nordwesten.
Zu Bodenverunreinigungen / Altlasten liegen keine Hinweise vor.
Im Plangebiet sind gasbildende Weichschichten zu erwarten.
Die Abfrage der Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht stuft das Plangebiet als Fläche ohne Kampfmittelverdacht ein.
Insgesamt ergibt sich für die Bestandsbewertung anhand einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Boden.
Die verbreiteten Böden übernehmen Leistungen für die Erfüllung der Bodenfunktionen. Erhebliche Belastungen / Beeinträchtigungen liegen für die Bestandssituation nicht vor.
Gebiete außerhalb des Plangeltungsbereichs werden durch die Planung voraussichtlich nicht erheblich beeinflusst.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Bei Umsetzung der Planung erfolgt eine Neuversiegelung durch Baukörper mit befestigten Nebenflächen und Erschließungsflächen. Die Fläche für den Gemeinbedarf Schule hat eine Größe von 2,25 ha und kann mit einer GRZ von 0,85 bebaut werden. Die Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Größe von 0,24 ha, auf der eine Stellplatzanlage errichtet werden kann, wird voraussichtlich nahezu vollständig mit einer GRZ von 0,95 versiegelt. Das allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von 1,29 ha und kann je Baugrundstück, das mindestens 600 m² groß sein muss, mit einer maximalen Grundfläche (GR) von 150 m² für Hauptnutzungen bebaut werden. Diese zulässige Fläche darf durch Grundflächen von Anlagen nach § 19 Absatz 4 BauNVO (Nebenanlagen u. dgl.) bis zu 50 % überschritten werden. Insgesamt können somit je Baugrundstück 225 m² mit baulichen Anlagen überdeckt werden. Ausgehend von der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße von 600 m² bleiben somit mindestens 375 m² bzw. 62,5 % eines Baugrundstücks unbebaut. Darüber hinaus findet durch den Ausbau des Kirchenheerweges, die Errichtung eines Arbeits- und Schauweges und der Omnibusanlage eine Neuversiegelung auf einer Fläche von rund 0,5 ha statt.
Die erforderlichen Boden- und Geländearbeiten bedingen insbesondere für den Schulneubau mit Sportanlagen umfangreiche Bodenabgrabungen und -aufschüttungen mit einer Überformung der anstehenden Böden. Zur Herstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit der Böden wird ein zu verdichtender Bodenaustausch zwischen Erdplanum und Oberkante der anstehenden Böden erforderlich. Zum Schutz der Grundstücke vor Überflutung sowie zur Realisierung eines Gefälles für die Grundstücksentwässerung wird voraussichtlich eine Geländeerhöhung erforderlich.
Die Beanspruchung der offenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden führt zu erheblichen Eingriffen in das Schutzgut Boden durch Versiegelung und Verlust ökologischer Bodenfunktionen. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung stellt für diese Funktionsverluste ein entsprechendes quantitatives Defizit dar.
Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
Eingriffe in das Schutzgut Boden werden durch die Erhaltungsgebote für zwei Feldgehölze und die Maßnahmenflächen mit einer extensiven Bodennutzung gemindert. Darüber hinaus sind Abgrabungen im Bereich von Bäumen nicht zulässig (vgl. § 2 Nummer 22).
Negative Wechselwirkungen zu den Schutzgütern Pflanzen, Wasser und Klima werden vermieden beziehungsweise gemindert, indem Bodenbereiche als Wuchsstandort für Bäume erhalten werden (vgl. § 2 Nummer 21) und eine offene Entwässerung den Oberflächenabfluss reduziert (vgl. § 2 Nummern 24 bis 26). Wechselwirkungen zum Schutzgut Klima werden durch den Erhalt offener Böden mit klimatisch wirksamer Vegetationsbedeckung gemindert.
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen verbleibt für das Schutzgut Boden ein Ausgleichsbedarf, sodass insgesamt als erheblich zu wertende umweltrelevante Beeinträchtigungen für den Boden bestehen.
Zur Kompensation des verbleibenden Defizits im Plangebiet werden externe Ausgleichsflächen zugeordnet und zwar auf einer Gesamtfläche von rund 0,61 ha auf dem Flurstück 7781 der Gemarkung Bergedorf und auf einer Gesamtfläche von 3,27 ha auf den Flurstücken 1093, 1719, 10518 und 10623 der Gemarkung Kirchwerder (vgl. § 2 Nummern 30 bis 35 und Kapitel 4.2.7). Die Fläche in der Gemarkung Bergedorf wird zurzeit als Grünland genutzt. Die Neuanlage von Laubmischwald trägt zur Extensivierung der Bodennutzung bei. Die zugeordneten Flächen in der Gemarkung Kirchwerder werden als Grünland genutzt bzw. liegen in Teilen brach und sind durch ein teilweise nach § 30 BNatSchG geschütztes Grabennetz gegliedert. Die geplanten Maßnahmen zur Binnenvernässung wie Anstau und Aufweitung bzw. Wiederherstellung einzelner Grüppen (spezielle Grabensysteme zur Entwässerung von Feldern) im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsvorgaben für die Nutzung sowie Anpflanzmaßnahmen fördern einen naturnahen Bodenwasserhaushalt, der zu einem verlängerten Wasserrückhalt auf den Flächen beiträgt und die östlich an das Flurstück 1719 angrenzende, nach § 30 BNatSchG geschützte Nasswiese ergänzt.
Die verbleibenden Beeinträchtigungen im Plangebiet werden insgesamt durch die Maßnahmen in den externen Flächen ausgeglichen und soweit ersetzt, dass die Funktionen für das Schutzgut Boden in gleichwertiger Weise wieder hergestellt werden können.