Planungsdokumente: Demoverfahren Auftaktworkshop 27.11.2024

Begründung

4.2.3. Schutzgut Klima

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die Bestandssituation ist überwiegend durch ein Freiflächenklima gekennzeichnet. Die Klimamerkmale sind lediglich im Bereich der Straßenverkehrsfläche und der Bebauung am Kirchenheerweg städtisch überprägt.

Die lokalen Klimaverhältnisse werden durch den Fichtenforst, die Feldgehölze, Bäume und Hecken in den privaten Gartenflächen sowie das Grabennetz bestimmt. Die Grünelemente tragen zu einem ausgeglichenen Temperaturhaushalt bei und wirken sich positiv auf das Stadtklima durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstofferzeugung aus. Das Plangebiet weist insgesamt anhand einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) eine mittlere klimaökologische Bedeutung für die Entlastung der angrenzenden Siedlungsräume auf.

Innerhalb des Plangebietes liegen klimatisch keine erheblichen Belastungen vor.

Gebiete außerhalb des Plangeltungsbereichs werden voraussichtlich nicht erheblich beeinflusst.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Umsetzung der Planung führt zu Veränderungen der klein- und bioklimatischen Verhältnisse durch Überbauung landwirtschaftlicher Nutz- und ehemaliger Erwerbsgartenbauflächen und zum Verlust des Fichtenforstes. Auf dem Gelände der zukünftigen Stadtteilschule und im Wohngebiet wird sich der Anteil aufheizender versiegelter bzw. überbauter Flächen erhöhen, und es findet ein Verlust von kleinklimatisch wirksamen Vegetationsbeständen sowie verdunstungs- und filterwirksamem Grünvolumen statt. Es ergibt sich eine Veränderung von einem bioklimatischen Gunstraum zu einem gering belasteten Siedlungsraum. Der geplante Grünzug mit offenen Regenrückhalteflächen und einem zu erhaltenden Feldgehölz sichert klimatische Austauschfunktionen, auch im Zusammenhang mit dem angrenzenden Feldgehölz auf dem Gelände der Stadtteilschule. Ergänzende Erhaltungsgebote für Bäume und eine Hecke, Begrünungsmaßnahmen in den Baugebieten und Anpflanzgebote in den Maßnahmenflächen wirken sich günstig auf das Lokalklima aus. Die zu erwartenden Auswirkungen sind insgesamt als nicht erheblich zu bewerten.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Festsetzungen einer zentralen Fläche für die Wasserwirtschaft sowie der festgesetzte Erhalt der beiden angrenzenden Feldgehölze sind eine wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von lokalklimatischen Belastungseffekten.

Die verbleibenden negativen Auswirkungen auf das Kleinklima in Form von Versiegelung und Wald- bzw. Gehölzverlust werden durch die festgesetzten Maßnahmen zur Begrünung und durch Umsetzung von Ausgleichsflächen mit Gehölzpflanzungen gemindert (vgl. § 2 Nummern 18 bis 21, 30 bis 35). Auch die Festsetzung zur wasser- und luftdurchlässigen Ausführung von Geh- und Fahrwegen sowie Stellplätzen ist eine Maßnahme zur Verringerung von Temperaturextremen (vgl. § 2 Nummer 24). Weiterhin wird das Lokalklima durch das offene Oberflächenentwässerungskonzept und die damit verbundene Verdunstung sowie durch die festgesetzte Dachbegrünung positiv beeinflusst (vgl. § 2 Nummer 23). Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur verminderten Aufheizung und Luftanfeuchtung sowie zur Staubminderung.

Insgesamt verbleiben für das Schutzgut Klima nach entsprechender Entwicklungszeit der Vegetation keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

4.2.4. Schutzgut Fläche

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet ist etwa 5,64 ha groß. Es handelt sich überwiegend um Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB, die bislang im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt und somit grundsätzlich nicht für eine bauliche Nutzung vorgesehen waren. Als Innenbereich nach § 34 BauGB ist - im Zusammenhang mit angrenzenden bzw. gegenüberliegenden Innenbereichen - lediglich der baulich intensiv mit Wohngebäuden und Anlagen ehemaliger Gartenbaubetriebe genutzte Bereich Kirchenheerweg 65 sowie 75 – 79 zu werten.

Im Detail sind für die Betrachtung des Schutzguts Fläche folgende Aspekte von Belang:

Teile des nördlichen Bereichs des Plangebiets am Kirchenheerweg werden überwiegend wohnbaulich genutzt, nachdem die dort vorhandenen Gartenbaubetriebe aufgegeben wurden. Der ursprüngliche Nutzungsschwerpunkt ist jedoch anhand der verbliebenen Gewächshäuser sowie Wirtschafts- und Nebengebäude noch erkennbar. Im Umfeld der vorhandenen Gebäude befinden sich unbebaute Flächen.

Südlich angrenzend liegt eine kleine Waldfläche (ca. 3.990m2), im Osten des Plangebiets liegen landwirtschaftliche Nutzflächen (24.890 m2). Südlich des Südlichen Kirchwerder Sammelgrabens befinden sich ein geschotterter Parkplatz sowie flächenhafte Sukzessionsgebüsche mit einzelnen größeren Bäumen und Baumgruppen. Des Weiteren sind der Entwässerung dienende Gräben vorhanden.

Das Schutzgut Fläche hat somit eine Bedeutung durch unverbrauchte Flächenressourcen.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch den Bebauungsplan wird die Realisierung eines allgemeinen Wohngebiets in dem bereits wohnbaulich genutzten Bereich und eines Schulstandorts auf den Wald- und Landwirtschaftsflächen ermöglicht. Des Weiteren werden Geh- und Schauwege an den Gewässern und eine Omnibusanlage, eine Fläche für die Wasserwirtschaft sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entstehen.

Durch die Nutzungen kommt es zu Flächenkonversionen bzw. einer Nutzungsintensivierung, aber auch zu einer neuen Inanspruchnahme von Flächen.

Die 12.920 m² große Fläche des allgemeinen Wohngebiets wird nicht erstmals einer Nutzung zugeführt, sondern es wird die Konversion von gartenbaulichen Flächen bzw. die Nachverdichtung von wohnbaulich genutzten Flächen auf einer Fläche von etwa 7.160 m² ermöglicht, sodass es diesbezüglich zu geringen Auswirkungen auf das Schutzgut kommt. Als Flächenumwandlung ist des Weiteren der etwa 2.380 m2 große Parkplatz für die Schule zu betrachten. Auch die Realisierung des ca. 2.835 m2 großen Omnibusbahnhofs auf dem geschotterten Parkplatz im Bereich des Kirchwerder Marschbahndamms ist als Umnutzung einer bereits genutzten Fläche zu betrachten, zumal die Fläche vormals den Bahnhof Teufelsort beheimatete. Gleiches gilt für die Straßenverkehrsflächen Kirchenheerweg und Kirchwerder Marschbahndamm (5.650 m2). Sie werden weitgehend bestandskonform weitergenutzt, sodass es diesbezüglich zu keiner Neuinanspruchnahme von Flächen kommt. Jedoch werden der Kirchenheerweg zwecks Verbreiterung der Gehwege und Einbau einer Sprunginsel verbreitert, der Marschbahndamm infolge einer vorgesehenen Buskehre in der Omnibusanlage verlegt sowie ein Standort für Wertstoffcontainer geschaffen; der Flächenbedarf beträgt insgesamt gut 967 m². Die Veränderung des Marschbahndamms wird in einem Bereich vorgenommen, der bereits durch Versiegelung vorbelastet und somit nicht relevant ist für das Schutzgut Fläche. Die geplante Aufstellfläche für Wertstoffcontainer im Straßenrandbereich des Kirchenheerweges bedingt nur eine geringfügige Flächenneuversiegelung einer Ruderalfläche, die bei der Schutzgutbetrachtung vernachlässigt werden kann.

Die Fläche für die Wasserwirtschaft mit einer Größe von ca. 2.270 m2, der Geh- und Schauweg mit einer Größe von ca. 1.390 m2 und die Maßnahmenflächen werden weiterhin grün- bzw. landschaftlich geprägt sein. Durch die Lage auf bisherigen Wald- bzw. Landwirtschaftsflächen ergibt sich keine Neuinanspruchnahme von Flächen, die nicht auch im Zuge einer forst- und landwirtschaftlichen Nutzung hätte erfolgen können, z.B. durch die Anlage von Forst- und Feldwegen.

Eine erhebliche Ausdehnung des Siedlungskörpers der Stadt Hamburg wird daher in erster Linie durch das Wohngebiet und den Schulneubau im Bereich des Waldes und der landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgenommen (28.880 m2). Der Schulneubau bezieht auch die Anlage eines Großsportfeldes und weiterer Sporteinrichtungen mit ein. Hier werden Flächen erstmals einer intensiven Nutzung zugeführt, sodass diesbezüglich von erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut auszugehen ist.

Des Weiteren erfolgt eine indirekte Flächeninanspruchnahme für externe Ausgleichsmaßnahmen, die jedoch als unwesentlich zu werten ist, da die grundsätzliche Flächennutzung nicht verändert wird.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Inanspruchnahme von Flächen für den Schulneubau kann nicht vermieden werden, da die Einrichtung für die bedarfsgerechte Versorgung der Vier- und Marschlande mit weiterbildenden Schulen erforderlich ist. Eine Prüfung von Alternativen (siehe Kapitel 4.3.1) führte zu dem Ergebnis, dass der Standort im Plangebiet unter Berücksichtigung aller Belange gegenüber anderen Varianten zu bevorzugen ist. Zudem ist der Eingriff einer erstmaligen Inanspruchnahme von 2,48 ha Fläche (Neubau inkl. Parkplatz) zwar als erheblich, angesichts des großen Bestands an landwirtschaftlichen Nutzflächen im Bezirk Bergedorf jedoch unter dieser Voraussetzung als vertretbar einzustufen.

Eine Verringerung des Eingriffs erfolgt durch die Wahl eines Standorts im unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsbereich, so dass zumindest einer Zerschneidung von Flächen entgegengewirkt wird. Des Weiteren wurde ein architektonischer Realisierungswettbewerb ausgeschrieben, um eine möglichst nachhaltige Lösung zu entwickeln. Es wird somit eine weitere Flächeninanspruchnahme in der Zukunft vermieden, da mit der neuen Stadtteilschule auch auf die zukünftige wohnbauliche Entwicklung in den Vier- und Marschlanden reagiert wird. Eine wichtige Eingriffsverringerung stellt auch die sehr kompakte Anordnung von Omnibusanlage, Gebäuden, Schulhof mit Klein- und Großsportfeld sowie 100 m Laufbahn dar; zudem wurden die jeweiligen Flächengrößen optimiert. Eine weitere Optimierung im Bereich des Wohnungsbaus erfolgt z.B. durch die Zusammenlegung und doppelte Nutzung von Zufahrten (vgl. § 2 Nummer 6). Das Großsportfeld ist sowohl vom Schulsport als auch von Sportvereinen nutzbar, sodass kein zusätzlicher Flächenverbrauch für derartige Anlagen an weiteren Orten entsteht.

Ein flächiger Ausgleich in Hinblick auf das Schutzgut Fläche ist in einer wachsenden Stadt wie Hamburg schwierig, da an anderer Stelle im Stadtgebiet Flächen aus der Nutzung genommen werden müssten. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist jedoch grundsätzlich bestrebt, einen überwiegenden Teil ihrer baulichen Entwicklung auf Flächen der Innenentwicklung zu bestreiten und führt dazu auch umfangreiche Konversionsprojekte durch und bereitet diese planungsrechtlich vor. In Hamburg liegt noch kein Bewertungsmaßstab für das Schutzgut Fläche vor und somit auch keine verbindlichen Vorgaben anhand derer zu beurteilen wäre, ob in einem bestimmten Zeitraum bereits zu viele Flächen neu in Anspruch genommen wurden. Es ist daher kein direkter Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen zu leisten, da weder bundesgesetzlich noch ein in Hamburg festgelegter Maßstab hierfür eingeführt worden ist.

Es erfolgt im Plangebiet jedoch ein Ausgleich von Eingriffen in eng mit dem Schutzgut Fläche verzahnten Bereichen. Insbesondere werden Versiegelungen mit Hilfe von Begrünungsverpflichtungen im Plangebiet (vgl. § 2 Nummern 18 bis 21) sowie von internen und externen Ausgleichmaßnahmen in den Gemarkungen Bergedorf und Kirchwerder (vgl. § 2 Nummern 30 bis 35) gemindert und ausgeglichen. Es wird eine Begrenzung der baulichen Nutzung durch Festsetzungen von überbaubaren Grundstücksflächen sowie maximalen Grundflächen und Grundflächenzahlen vorgenommen. Für die Freiflächengestaltung wurde ein Landschaftsarchitekturbüro herangezogen, um die Flächeninanspruchnahme der verschiedenen Nutzungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und ein schlüssiges Konzept zu entwickeln, dass sich in die Landschaft einbinden lässt.

Die Variantenprüfung zur Aufstellfläche der Wertstoffcontainer und Überarbeitung der Containeranordnung führte zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Als Standort wurde eine bereits überwiegend versiegelte Fläche (Bushaltestelle) herangezogen.

4.2.5. Schutzgut Boden

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der geologische Aufbau des Plangebietes besteht überwiegend aus Fluss- und Bachablagerungen. Im nördlichen Randbereich stehen Marschenablagerungen an. Als Bodenformengesellschaft sind Flussstrand, Flussrohmarsch und Flusskleimarsch aus holozänen, perimarinen Sanden und Lehmen ausgebildet. Die Böden im nördlichen Teil des Plangebietes weisen aufgrund hoher Speicherfähigkeit für Niederschlagswasser sowie Stauwasserbildung nach Starkregenereignissen ein mittleres Verdunstungspotenzial auf. Die Oberkante des Nichtleiters liegt bei 1 bis 2 m unter Geländeoberkante. Im südlichen Teil kommen grundwasserbeeinflusste Böden vor, die aufgrund von Grundwasseranschluss ein hohes Verdunstungspotenzial aufweisen. Der niedrigste Grundwasserflurabstand im Nassjahr beträgt 0 bis 1 m unter Geländeoberkante.

Die Bodenversiegelungskarte zählt das Plangebiet zur Versiegelungsklasse 1 mit bis zu 20 % Versiegelung.

Im Fachplan Schutzwürdige Böden und in der Moorkartierung Hamburg sind keine Darstellungen für das Plangebiet enthalten.

Der Bodenaufbau stellt sich gemäß der Baugrunduntersuchung wie folgt dar: Unter einer 0,20 bis 0,50 m mächtigen Mutterbodenschicht aus humosen Oberböden stehen mineralisch-organische Mischböden (Klei) in einer Stärke von 1,10 bis 2,80 m an. Im südlichen Teil des Plangebietes sind die Kleischichten durch schwach bindige Sande bis minimal etwa 0,50 m und maximal etwa 0,90 m Tiefe überlagert. Unterhalb der Sande lagern nicht bindige und nur vereinzelt schwach bindige Sande.

Die Topographie ist durch ein flaches Relief mit punktuell maximalen Höhenunterschieden von bis zu rund 0,35 m gekennzeichnet. Das Gelände zeigt ein leichtes Gefälle von rund 3 m NHN im Südosten bis rund 2,8 m NHN im Nordwesten.

Zu Bodenverunreinigungen / Altlasten liegen keine Hinweise vor.

Im Plangebiet sind gasbildende Weichschichten zu erwarten.

Die Abfrage der Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht stuft das Plangebiet als Fläche ohne Kampfmittelverdacht ein.

Insgesamt ergibt sich für die Bestandsbewertung anhand einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Boden.

Die verbreiteten Böden übernehmen Leistungen für die Erfüllung der Bodenfunktionen. Erhebliche Belastungen / Beeinträchtigungen liegen für die Bestandssituation nicht vor.

Gebiete außerhalb des Plangeltungsbereichs werden durch die Planung voraussichtlich nicht erheblich beeinflusst.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Bei Umsetzung der Planung erfolgt eine Neuversiegelung durch Baukörper mit befestigten Nebenflächen und Erschließungsflächen. Die Fläche für den Gemeinbedarf Schule hat eine Größe von 2,25 ha und kann mit einer GRZ von 0,85 bebaut werden. Die Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Größe von 0,24 ha, auf der eine Stellplatzanlage errichtet werden kann, wird voraussichtlich nahezu vollständig mit einer GRZ von 0,95 versiegelt. Das allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von 1,29 ha und kann je Baugrundstück, das mindestens 600 m² groß sein muss, mit einer maximalen Grundfläche (GR) von 150 m² für Hauptnutzungen bebaut werden. Diese zulässige Fläche darf durch Grundflächen von Anlagen nach § 19 Absatz 4 BauNVO (Nebenanlagen u. dgl.) bis zu 50 % überschritten werden. Insgesamt können somit je Baugrundstück 225 m² mit baulichen Anlagen überdeckt werden. Ausgehend von der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße von 600 m² bleiben somit mindestens 375 m² bzw. 62,5 % eines Baugrundstücks unbebaut. Darüber hinaus findet durch den Ausbau des Kirchenheerweges, die Errichtung eines Arbeits- und Schauweges und der Omnibusanlage eine Neuversiegelung auf einer Fläche von rund 0,5 ha statt.

Die erforderlichen Boden- und Geländearbeiten bedingen insbesondere für den Schulneubau mit Sportanlagen umfangreiche Bodenabgrabungen und -aufschüttungen mit einer Überformung der anstehenden Böden. Zur Herstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit der Böden wird ein zu verdichtender Bodenaustausch zwischen Erdplanum und Oberkante der anstehenden Böden erforderlich. Zum Schutz der Grundstücke vor Überflutung sowie zur Realisierung eines Gefälles für die Grundstücksentwässerung wird voraussichtlich eine Geländeerhöhung erforderlich.

Die Beanspruchung der offenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden führt zu erheblichen Eingriffen in das Schutzgut Boden durch Versiegelung und Verlust ökologischer Bodenfunktionen. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung stellt für diese Funktionsverluste ein entsprechendes quantitatives Defizit dar.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Eingriffe in das Schutzgut Boden werden durch die Erhaltungsgebote für zwei Feldgehölze und die Maßnahmenflächen mit einer extensiven Bodennutzung gemindert. Darüber hinaus sind Abgrabungen im Bereich von Bäumen nicht zulässig (vgl. § 2 Nummer 22).

Negative Wechselwirkungen zu den Schutzgütern Pflanzen, Wasser und Klima werden vermieden beziehungsweise gemindert, indem Bodenbereiche als Wuchsstandort für Bäume erhalten werden (vgl. § 2 Nummer 21) und eine offene Entwässerung den Oberflächenabfluss reduziert (vgl. § 2 Nummern 24 bis 26). Wechselwirkungen zum Schutzgut Klima werden durch den Erhalt offener Böden mit klimatisch wirksamer Vegetationsbedeckung gemindert.

Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen verbleibt für das Schutzgut Boden ein Ausgleichsbedarf, sodass insgesamt als erheblich zu wertende umweltrelevante Beeinträchtigungen für den Boden bestehen.

Zur Kompensation des verbleibenden Defizits im Plangebiet werden externe Ausgleichsflächen zugeordnet und zwar auf einer Gesamtfläche von rund 0,61 ha auf dem Flurstück 7781 der Gemarkung Bergedorf und auf einer Gesamtfläche von 3,27 ha auf den Flurstücken 1093, 1719, 10518 und 10623 der Gemarkung Kirchwerder (vgl. § 2 Nummern 30 bis 35 und Kapitel 4.2.7). Die Fläche in der Gemarkung Bergedorf wird zurzeit als Grünland genutzt. Die Neuanlage von Laubmischwald trägt zur Extensivierung der Bodennutzung bei. Die zugeordneten Flächen in der Gemarkung Kirchwerder werden als Grünland genutzt bzw. liegen in Teilen brach und sind durch ein teilweise nach § 30 BNatSchG geschütztes Grabennetz gegliedert. Die geplanten Maßnahmen zur Binnenvernässung wie Anstau und Aufweitung bzw. Wiederherstellung einzelner Grüppen (spezielle Grabensysteme zur Entwässerung von Feldern) im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsvorgaben für die Nutzung sowie Anpflanzmaßnahmen fördern einen naturnahen Bodenwasserhaushalt, der zu einem verlängerten Wasserrückhalt auf den Flächen beiträgt und die östlich an das Flurstück 1719 angrenzende, nach § 30 BNatSchG geschützte Nasswiese ergänzt.

Die verbleibenden Beeinträchtigungen im Plangebiet werden insgesamt durch die Maßnahmen in den externen Flächen ausgeglichen und soweit ersetzt, dass die Funktionen für das Schutzgut Boden in gleichwertiger Weise wieder hergestellt werden können.

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